Allgemeine Geschäftsbedingungen / B2B

YOU LOOK PERFECT Inh. Sandra Milacher

Abtsdorf 170

A-4864 Attersee

vertrieb@youlookperfect.at

Tel. +43-660-1464437

 

Diese AGB gelten ausschließlich zwischen Kaufleuten (B2B), nicht für Endkunden.

 

1. Geltung

1.1. Folgende Bedingungen gelten für alle Liefergeschäfte von Sandra Milacher – nachfolgend stets als Verkäufer bezeichnet. Sie gelten mit Erteilung eines Auftrages als vom Käufer rechtsverbindlich anerkannt.

1.2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

1.3. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hatten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

1.4. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

 

2. Angebot/ Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Alle Preise verstehen sich ab dem Sitz des Verkäufers oder ab dem Herstellungsbetrieb des Verkäufers einschließlich Verpackung und Versandkosten.

2.3. Der Auftrag des Käufers stellt ein Vertragsangebot an den Verkäufer dar, an dass der Käufer drei Monate gebunden bleibt. Der Vertrag gilt erst mit tatsächlich erfolgter Lieferung und Bezahlung als abgeschlossen.

2.4. Sollten einzelne Positionen der Bestellung aus welchen Gründen auch immer, nicht lieferbar sein, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Auftrag ausschließlich hinsichtlich der übrigen Positionen anzunehmen. Der Käufer bleibt an den Restauftrag gebunden und kann nicht, aufgrund einzelner nicht lieferbarer Artikel, vom Auftrag zurücktreten.

2.5. Alle mündlichen Auskünfte und Vereinbarungen bedürfen zur Verbindlichkeit für den Verkäufer dessen schriftlicher Bestätigung.

2.6. Der Verkäufer darf offenkundige Rechen- oder Schreibfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen jederzeit korrigieren.

 

3. Lieferung/ Gefahrenübergang

3.1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab dem Sitz des Verkäufers oder dem Herstellungsbetrieb des Verkäufers. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist A- 4864 Attersee.

3.2. Fixgeschäfte werden nicht abgeschlossen. Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn die auszuliefernde Ware bei Fristablauf zum Versand gebracht ist, oder wenn – sofern der Käufer die Ware abzuholen hat - ihm die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.

3.3. Kommissionsgeschäfte werden grundsätzlich nicht getätigt. Es sei denn, es gibt eine anderslautende schriftliche Erklärung.

3.4.  Der Verkäufer darf Teillieferungen durchführen. Sortierte und bei Kombinationen verkaufsgerechte Teilsendungen müssen zeitnah erfolgen und sind vorher anzukündigen. Unsortierte Sendungen sind nur mit Zustimmung des Käufers statthaft.

3.5. Die Versandkosten innerhalb der EU übernimmt der Verkäufer. In die Schweiz und Liechtenstein wird kostenlos und verzollt geliefert, jedoch exkl. Einfuhrumsatzsteuer. In alle anderen Drittstaaten wird kostenlos, jedoch unverzollt geliefert. Ein Lieferavis kann vereinbart werden. Die Ware ist unversichert zu versenden. Wünscht der Käufer eine Versicherung, sind die Kosten hierfür vom Käufer zu tragen. 

3.6. Mit der Übergabe der Ware an den Käufer, Post, Spedition, Frachtführer, oder einer anderen zur Versendung bestimmten Person/Firma - spätestens jedoch bei Verlassen des Lagers - geht die Gefahr auf den Käufer über.

3.7. Für den Fall, dass die Abholung der Ware durch den Käufer vereinbart wurde, ist dieser binnen 10 Tagen ab Anzeige der Abholbereitschaft verpflichtet, die Ware zu übernehmen, da sonst die Verzugsfolgen entsprechend zur Anwendung gelangen. Bei Annahmeverzug gilt die Lieferung als an jenem Tag erfolgt, an dem der Käufer die Ware hätte abholen bzw. entgegennehmen sollen. Mit dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und sofortige Zahlung des Preises zu fordern.

3.8. Bei höherer Gewalt, Streik und sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen, die die Lieferung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wird die Lieferungs- bzw. Abnahmefrist ohne Weiteres um die Dauer der Behinderung verlängert. Der Verkäufer teilt dem Käufer unverzüglich das Eintreten solcher Ereignisse mit, sobald zu übersehen ist, dass die Lieferung- bzw. Abnahmefrist nicht eingehalten werden kann. Der Verkäufer ist - ohne Schadenersatzpflicht oder sonstige Haftung gegenüber dem Käufer - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist.

3.9. Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von zwölf Kalendertagen in Lauf gesetzt. Der Käufer kann nur dann - und zwar beschränkt auf den noch nicht erfüllten Teil der Lieferverpflichtung – vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Verkäufer nach Eintritt des Lieferverzuges schriftlich ankündigt, dass er nach fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 12 Kalendertagen die Erfüllung des Vertrages ablehnen wird. Schadenersatz wegen Nichterfüllung steht dem Käufer in diesem Falle (anstelle der Ausübung des Rücktrittsrechts) nur zu, wenn der Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen den Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

 

4. Gewährleistung

4.1. Gewährleistungsansprüche bestehen nur dann, wenn die Ware vom Käufer unverzüglich nach Empfang sorgfältig geprüft wird. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer alle Mängel und Beanstandungen spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen.  Ist die Mängelrüge nicht fristgerecht erfolgt, gilt die Ware als genehmigt.

4.2. Gewährleistungsrechte bestehen nicht, wenn der Käufer eigenmächtig Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen oder beauftragt hat.

4.3. Handelsübliche oder geringe, nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität, Farbe, Form, Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden.

4.4. Bei Sachmängeln ist der Verkäufer zur Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware nach Rückempfang der Ware berechtigt. Die Rücksendung von Ware ist nur zulässig, wenn der Verkäufer eingewilligt hat. Die Versandkosten hierfür trägt der Verkäufer.

4.5. Anstelle des Ersatzes der bemängelten Ware kann der Verkäufer nach eigener Wahl auch eine angemessene Preisminderung durchführen. Schlägt die Nachbesserung oder Nachlieferung fehl und besteht an einer Preisminderung kein Interesse, so kann der Käufer - nur hinsichtlich des nichterfüllten Teils der Lieferung - vom Kauf zurücktreten. Ein Rücktritt von der gesamten Lieferung ist nicht möglich.

4.6. Dies gilt auch bei teilweiser Unmöglichkeit.

4.7. Voraussetzung für eine Gewährleistungverpflichtung ist die fristgerechte Erfüllung aller vom Käufer übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlungspflicht. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Käufers entfällt der Gewährleistungsanspruch.

4.8. Gewährleistungsansprüche muss der Käufer binnen sechs Monaten ab Übergabe/Übernahme der Ware gerichtlich geltend machen.

4.9. Den Käufer trifft jedenfalls die Beweislast dafür, dass Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe/Lieferung an den Käufer vorhanden waren.

 

5. Warenrücksendung

Hat der Käufer keinen Anspruch auf Warenrücksendung, erfolgt eine Warenrücksendung nur nach erfolgter schriftlicher Zustimmung vom Verkäufer, wobei eine Gutschrift für originalverpackte und unbeschädigte Ware in Höhe des verrechneten Preises erfolgt. Kosten, die dem Verkäufer für notwendige Aufarbeitung und Neuverpackung sowie eventuelle Transportkosten entstehen, werden dem Gutschriftbetrag abgezogen.

 

6. Haftung

6.1. Der Käufer hat nur dann Anspruch auf Schadenersatz oder entgangenen Gewinn, wenn dem Verkäufer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Der vom Verkäufer zu leistende Schadensersatz ist auf maximal 100% des Lieferwertes und auf den Schaden beschränkt. Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Schadenersatz auf höchstens 0,5% des Lieferwertes für jede vollendete Woche des Verzuges begrenzt.

6.2. Die Beweislast für Mängel und Schäden trifft jedenfalls den Käufer.

 

7. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des §12 PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Die Rechnung wird zum Tag der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware ausgestellt. Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) ist ausgeschlossen, soweit nicht anders vereinbart ist.

8.2. Innerhalb der EU gilt (vorausgesetzt eine positive Bonität): der Rechnungsbetrag kann innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum unter Abzug von 4% Skonto oder bis 30 Tage ohne Skonto gezahlt werden. Ab dem 31. Tag tritt Verzug ein. Andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich festzuhalten. Außerhalb der EU gilt Vorkasse, soweit nicht anders vereinbart.

8.3. Bei einer SEPA-Überweisung in € aus der EU, Schweiz und Liechtenstein übernimmt der Verkäufer etwaige Bankspesen. Zahlungen aus Nicht-EU Ländern müssen spesenfrei an den Verkäufer in € erfolgen und sind schriftlich festzuhalten.

8.4. Es werden nur Überweisungen auf das vom Verkäufer angegebene Konto oder Bargeld akzeptiert. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung.

8.5. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.

8.6. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die endgültige Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers.

8.7. Der Käufer darf aufgrund behaupteter Ansprüche, wie z. B. Gewährleistung keine Zahlung zurückbehalten.

 

9. Zahlungsverzug/ Terminverlust

9.1. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist der Verkäufer zu keinen weiteren Lieferungen aus laufenden Lieferverträgen verpflichtet. Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß §352 UGB verrechnet.

9.2. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

9.3. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, wie z.B. drohender Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug, kann der Verkäufer bei allen Lieferverträgen, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, die ihm obliegende Leistung verweigern oder nach Setzung einer Nachfrist von 12 Kalendertagen von diesen Lieferverträgen zurücktreten. §119 InsO bleibt unberührt.

9.4. Terminverlust besteht, wenn der Kunde mit auch nur einer Teilzahlung, trotz erfolgter Mahnung mehr als 8 Tage im Verzug ist. Im Falle eines Terminverlustes ist der Verkäufer zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt und der Kunde haftet für sämtliche daraus resultierende Schäden.

9.5. Besteht Gefahr, dass der Zahlungsanspruch wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers nicht erfüllt werden kann, darf der Verkäufer eine Vorauszahlung und/oder sofortige Bezahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte hat der Verkäufer auch dann, wenn der Käufer trotz erfolgter Mahnung keine Zahlung leistet.

9.6. Der Verkäufer ist in diesen Fällen berechtigt, bereits gelieferte, aber noch nicht bezahlte Ware zurückzufordern.

 

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur restlosen Tilgung aller Forderungen unser Eigentum.

10.2. Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes verkaufen. Der Verkauf erfolgt unter der Bedingung und Voraussetzung, dass der Käufer die Waren lediglich an Filialen seiner Gruppe und an im Konzern verbundene Unternehmen oder an Endverbraucher weiterveräußert.

10.3. Der Käufer darf die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände nicht verschenken, verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.

10.4. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

10.5. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen und mehr als 10%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

10.6. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser, im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

 

11. Vertragsstrafe

Der Käufer verpflichtet sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.000,- zu zahlen:

  • für jeden Fall der Weiterveräußerung der Ware an nicht autorisierte Filialen oder Dritte ohne oder entgegen den vertraglichen Vereinbarungen [Siehe Punkt 10.(2)].
  • für jeden Fall des sonstigen, nicht vertragsgemäßen Weiterverkaufs, z.B. bei nicht genehmigten Räumungsverkäufen und/oder in nicht bei Auftragserteilung angegebenen Niederlassungen und/oder Verkaufsstellen.

 

12. Datenschutz

12.1. Der Käufer erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages vom Verkäufer automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Änderungen seiner Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls Sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

12.2. Pläne, Skizzen oder sonstige Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Käufer erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

 

13. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

Das Zurückbehaltungsrecht und das Recht zur Aufrechnung sind ausgeschlossen.

 

14. Sonstige Bestimmungen

Die Rechte des Käufers aus dem Kaufvertrag können nicht übertragen werden.

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

15. Rechtswahl/ Gerichtsstand

15.1. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist A-4864 Attersee.

15.2. Die Gerichtssprache ist deutsch.

15.3. Die Vertragssprache ist deutsch.

15.4. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

15.5. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ist das für 4864 Attersee sachlich zuständige Gericht (Bezirksgericht Vöcklabruck, Landesgericht Wels).

 

16. Rechtsgültigkeit

Die etwaige, auch teilweise, Ungültigkeit einzelner vorgenannten Bedingungen beschränkt nicht die Wirksamkeit der übrigen Teile.

 

 

Stand 19.01.2024